AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Skelecards
Stand: 26. August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die über den Online-Shop skelecards.de zwischen
Skelecards
Inhaber: Kilian Obermeier
Hermann-Koneberg-Straße 1
87724 Ottobeuren
Deutschland
E-Mail: skelecards@gmail.com
Telefon: 0151 72505212
– nachfolgend „Skelecards“ oder „Verkäufer“ –
und dem jeweiligen Kunden geschlossen werden.
(2) Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher gemäß § 13 BGB als auch ein Unternehmer gemäß § 14 BGB sein.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Skelecards ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
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§ 2 Vertragsgegenstand und Produktarten
(1) Skelecards vertreibt insbesondere Trading Cards, Sammelkartenprodukte, Einzelkarten, Packs, Boxen, Displays, Sets, Mystery-Produkte sowie Plätze beziehungsweise Spots für Live- und Groupbreaks.
(2) Je nach Kennzeichnung auf der jeweiligen Produktseite kann ein Produkt insbesondere angeboten werden als:
- originalversiegeltes Produkt („Sealed“),
- Personal beziehungsweise persönlicher Livebreak,
- Groupbreak,
- Team-Spot,
- Spieler-Spot,
- sonstiger Break-Spot,
- Skelepack oder sonstiges Produkt mit zufälligem Inhalt.
(3) Bei einem Personal beziehungsweise persönlichen Livebreak wird das konkret für den Kunden bestimmte Produkt durch Skelecards geöffnet. Sofern in der Produktbeschreibung nichts Abweichendes angegeben ist, erhält der Kunde sämtliche in seinem persönlich zugeordneten Produkt enthaltenen Karten beziehungsweise Inhalte.
(4) Bei einem Groupbreak erwirbt der Kunde einen bestimmten Spot und damit den Anspruch auf die Karten beziehungsweise Inhalte, die diesem Spot nach den für den jeweiligen Break festgelegten Zuordnungsregeln zugeteilt werden.
Der Erwerb eines Break-Spots beinhaltet keine Garantie, dass dem jeweiligen Spot tatsächlich eine oder mehrere Karten zugeordnet werden. Aufgrund der zufälligen Bestückung der verwendeten Produkte ist es möglich, dass ein Spot keine Karte erhält.
(5) Bei Skelepacks, Mystery-Produkten oder sonstigen Produkten mit zufälligem Inhalt besteht ausschließlich Anspruch auf die in der jeweiligen Produktbeschreibung ausdrücklich garantierten Eigenschaften oder Inhalte. Ein Anspruch auf eine bestimmte Karte, einen bestimmten Spieler, ein bestimmtes Team, eine bestimmte Seltenheit oder einen bestimmten Marktwert besteht nur, wenn dies ausdrücklich zugesichert wurde.
(6) Produktbezogene Regelungen auf der jeweiligen Produktseite ergänzen diese AGB. Bei speziell für einen Break angegebenen Zuordnungs- oder Teilnahmebedingungen gehen diese spezielleren Bedingungen den allgemeinen Breakregeln dieser AGB vor.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Skelecards und dem Kunden haben stets Vorrang.
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§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Produkten im Online-Shop stellt grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung.
(2) Der Kunde gibt mit Betätigung des abschließenden Bestellbuttons ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab.
(3) Eine automatisierte Bestell- oder Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst den Eingang der Bestellung. Der Vertrag kommt zustande, sobald Skelecards die Bestellung ausdrücklich bestätigt, mit der Vertragsausführung beginnt oder die Ware versendet.
(4) Bei Livebreak-Produkten kann die Annahme insbesondere durch Bestätigung der Teilnahme beziehungsweise Zuordnung des Kunden oder seines Spots zum jeweiligen Break erfolgen.
(5) Offensichtliche Eingabe-, Preis-, Übertragungs- oder Systemfehler können nach den gesetzlichen Vorschriften berichtigt werden.
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§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der jeweiligen Produktseite angegebenen Preise.
(2) Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Die umsatzsteuerliche Behandlung ergibt sich aus der jeweiligen Produktdarstellung und Rechnung.
(3) Zusätzlich anfallende Versand-, Liefer- oder sonstige Kosten werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung angezeigt beziehungsweise nach den hierfür vorgesehenen Versandbedingungen berechnet.
(4) Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Bestellprozess angezeigt.
(5) Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis unmittelbar mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
(6) Bei ausstehenden Zahlungen gelten die gesetzlichen Vorschriften über Zahlungsverzug.
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§ 5 Besondere Bedingungen für Livebreaks und Personals
(1) Ist ein Produkt als Livebreak gekennzeichnet, ist grundsätzlich die Öffnung des Produkts durch Skelecards im Rahmen eines Livestreams Bestandteil des Angebots.
Ein Anspruch auf originalversiegelte Übersendung besteht bei einem als Livebreak angebotenen Produkt nur, wenn eine entsprechende Vereinbarung vor dem Kauf getroffen wurde oder eine entsprechende Sealed-Variante ausdrücklich angeboten wurde.
(2) Der Kunde muss beim Livebreak nicht persönlich im Livestream anwesend sein.
(3) Der Inhalt originalverpackter Trading-Card-Produkte wird durch den jeweiligen Hersteller zufällig zusammengestellt. Skelecards hat keinen Einfluss darauf, welche konkreten Karten, Spieler, Teams, Parallels, Inserts, Autogramme, Relics oder sonstigen Inhalte enthalten sind.
(4) Angaben wie „durchschnittlich“, „im Schnitt“, „on average“, „Case Hit“, „Odds“, „Chance auf“ oder vergleichbare Herstellerangaben stellen keine Garantie dar, dass ein entsprechender Inhalt in jeder einzelnen Box oder jedem einzelnen Produkt enthalten ist.
(5) Garantien gelten nur, wenn ein bestimmter Inhalt vom Hersteller oder von Skelecards ausdrücklich für genau das gekaufte Produkt als garantiert bezeichnet wurde.
(6) Eine bestimmte Kartenqualität, ein bestimmtes Centering, eine bestimmte Bewertung durch ein Grading-Unternehmen oder ein bestimmter zukünftiger Marktwert wird nicht garantiert, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
(7) Technische Probleme eines Livestreams, insbesondere kurzfristige Verbindungsabbrüche oder Plattformstörungen, berechtigen Skelecards dazu, den Break vorübergehend zu unterbrechen und anschließend fortzusetzen.
Skelecards wird in diesem Fall sicherstellen, dass die ordnungsgemäße Zuordnung der Karten weiterhin nachvollziehbar bleibt.
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§ 6 Besondere Bedingungen für Groupbreaks
(1) Bei Groupbreaks werden mehrere Produkte geöffnet und deren Inhalte anhand eines vor dem Break bestimmten Systems auf einzelne Spots verteilt.
(2) Die genaue Anzahl und Art der Produkte sowie die angebotenen Spots ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
(3) Bei Team-, Spieler- oder sonstigen vorab festgelegten Spots gelten vorrangig die auf der jeweiligen Break-Seite veröffentlichten Zuordnungsregeln.
(4) Soweit auf der Produktseite nichts Abweichendes geregelt ist, gelten folgende Grundsätze:
Ein ausdrücklich angebotener Einzelspieler-Spot hat bei Karten dieses Spielers Vorrang vor einem allgemeinen Team- oder Rest-Spot.
Soweit kein spezieller Spieler-Spot betroffen ist, erfolgt die Zuordnung grundsätzlich anhand des auf der Karte dargestellten beziehungsweise vom Hersteller zugeordneten Teams, Vereins, Landes oder sonstigen Merkmals.
(5) Karten, die mehreren unterschiedlichen Spots gleichzeitig zugeordnet werden könnten und für die die Produktbeschreibung keine eindeutige Regel enthält, werden mittels eines transparenten Zufallsverfahrens zwischen den betroffenen Spots zugeteilt.
(6) Gleiches gilt entsprechend für Multi-Player-, Multi-Team-, Dual-, Triple-, Quad- oder vergleichbare Karten, sofern keine speziellere Regel für den jeweiligen Break veröffentlicht wurde.
(7) Redemption Cards, Points Cards oder vergleichbare Ersatz- beziehungsweise Sonderkarten werden nach der vom Hersteller erkennbar vorgesehenen Zuordnung verteilt. Ist keine eindeutige Zuordnung möglich, erfolgt die Verteilung nach einem transparenten Zufallsverfahren zwischen den hierfür in Betracht kommenden Spots.
(8) Bei sogenannten Random-Team-, Random-Player- oder vergleichbaren Breaks erfolgt die Zuteilung der Spots mittels eines transparenten Zufallsverfahrens.
(9) Soweit in der jeweiligen Produktbeschreibung angegeben ist, dass ein Break erst nach Verkauf aller Spots durchgeführt wird, findet der Break grundsätzlich erst nach vollständigem Verkauf der vorgesehenen Spots statt.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei unangemessen langer Verzögerung bleiben unberührt.
(10) Ein Break-Spot vermittelt ausschließlich einen Anspruch auf diejenigen Karten beziehungsweise Inhalte, die dem jeweiligen Spot nach diesen Regeln zugeordnet werden. Ein Anspruch auf eine Mindestanzahl von Karten oder einen bestimmten Kartenwert besteht nur, wenn dies ausdrücklich in der Produktbeschreibung garantiert wurde.
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§ 7 Vorbestellungen und zukünftige Releases
(1) Als „Pre Order“, „Vorbestellung“ oder vergleichbar gekennzeichnete Produkte werden vor dem tatsächlichen Verkaufs- oder Erscheinungstermin angeboten.
(2) Angegebene Release-, Street- oder Liefertermine können auf Angaben des Herstellers oder Lieferanten beruhen und können sich nachträglich ändern.
(3) Soweit ein Liefertermin nicht ausdrücklich verbindlich zugesagt wurde, stellt ein angegebenes Release- oder Streetdate lediglich den derzeit erwarteten Termin dar.
(4) Verzögert sich die Veröffentlichung oder Belieferung durch Hersteller, Distributor oder Lieferant, informiert Skelecards den Kunden über wesentliche Verzögerungen, sobald diese bekannt werden.
(5) Kann ein vorbestelltes Produkt endgültig nicht geliefert werden, wird Skelecards den Kunden unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen für das nicht lieferbare Produkt zurückerstatten.
Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
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§ 8 Lieferung und Versand
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden im Bestellprozess angegebene Lieferanschrift.
(2) Die jeweils verfügbaren Versandarten, Versandgebiete und Versandkosten werden im Shop beziehungsweise während des Bestellvorgangs angezeigt.
(3) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung eine zutreffende und vollständige Lieferadresse anzugeben.
(5) Kann eine Sendung aufgrund einer vom Kunden schuldhaft falsch angegebenen Adresse oder aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Nichtannahme nicht zugestellt werden und wird sie an Skelecards zurückgesandt, können dem Kunden die hierdurch tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten einer erneuten Versendung berechnet werden.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
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§ 9 Sammelversand, bereits bezahlter Versand und Lagerung
(1) Skelecards kann Kunden die Möglichkeit anbieten, mehrere Bestellungen beziehungsweise Karten aus mehreren Livebreaks zu sammeln und anschließend gemeinsam versenden zu lassen.
(2) Eine Versandoption wie „Versand bereits bezahlt“, „Sammelversand“, „Versandkosten bereits entrichtet“ oder eine vergleichbare kostenfreie Versandoption darf nur gewählt werden, wenn
- für eine noch offene Sammelsendung tatsächlich bereits Versandkosten entrichtet wurden,
- eine Abholung beziehungsweise andere Versandregelung ausdrücklich vereinbart wurde oder
- Skelecards die Nutzung dieser Option anderweitig ausdrücklich gestattet hat.
(3) Wurde eine solche Option gewählt, obwohl noch keine Versandkosten entrichtet wurden, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der für die gewünschte Versendung geltenden Versandkosten bestehen.
Skelecards ist berechtigt, den Versand bis zur Zahlung der geschuldeten Versandkosten zurückzustellen.
Kostenfreie Lagerfrist
(4) Skelecards bewahrt noch nicht zum Versand freigegebene beziehungsweise mangels bezahlter Versandkosten noch nicht versandte Ware zunächst 30 Kalendertage kostenfrei auf.
Die Frist beginnt:
a) bei sofort verfügbaren, nicht im Break geöffneten Artikeln mit dem Tag nach dem Erwerb beziehungsweise der Bereitstellung zur Versendung,
b) bei Vorbestellungen frühestens mit der tatsächlichen Verfügbarkeit des Artikels,
c) bei Livebreak-, Personal- und Groupbreak-Artikeln mit dem Tag nach der tatsächlichen Durchführung des jeweiligen Breaks.
Erinnerungsmail
(5) Mindestens sieben Kalendertage vor dem erstmaligen Entstehen von Lagerkosten informiert Skelecards den Kunden in Textform, in der Regel per E-Mail an die bei der Bestellung hinterlegte E-Mail-Adresse.
Die Erinnerung enthält insbesondere einen Hinweis auf
- den bevorstehenden Beginn der kostenpflichtigen Lagerung,
- die Höhe der Lagerkosten,
- den vorgesehenen Beginn der Berechnung und
- die Möglichkeit, durch Bezahlung beziehungsweise Veranlassung des Versands weitere Lagerkosten zu vermeiden.
Ohne eine solche vorherige Erinnerung werden Lagerkosten aufgrund dieser Regelung frühestens sieben Kalendertage nach Versand der Erinnerung berechnet.
Lagerkosten
(6) Nach Ablauf der kostenfreien 30-tägigen Lagerfrist entstehen für die weitere erforderliche Aufbewahrung Lagerkosten in Höhe von 1,99 € inklusive gesetzlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer je tatsächlich lagerndem Artikel beziehungsweise Break-Spot und je vollständig abgelaufener weiterer Lagerwoche von sieben Kalendertagen.
(7) Als ein lagernder Artikel beziehungsweise Break-Spot gilt dabei das ursprünglich vom Kunden erworbene Produkt beziehungsweise der erworbene Spot.
Die einzelnen aus einem Livebreak oder Break-Spot gezogenen Karten werden nicht jeweils separat mit 1,99 € berechnet.
Beispiel: Enthält ein erworbener Break-Spot zehn dem Kunden zugeteilte Karten, gilt dieser Break-Spot für die Lagerkostenberechnung als ein Lagerposten und nicht als zehn einzelne Artikel.
Für einen Break-Spot, dem keine physische Karte oder sonstige Ware zugeteilt wurde und für den deshalb tatsächlich nichts aufbewahrt wird, entstehen keine Lagerkosten.
(8) Soweit die Aufbewahrung aufgrund einer unterbliebenen Mitwirkung, Nichtabnahme oder eines Annahmeverzugs des Kunden erforderlich wird, stellt die Lagerkostenpauschale einen pauschalierten Ersatz der typischerweise entstehenden Aufbewahrungs- und Verwaltungsmehraufwendungen dar.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Skelecards überhaupt keine oder wesentlich geringere Aufwendungen entstanden sind. In diesem Fall entfällt die Pauschale beziehungsweise reduziert sie sich entsprechend.
(9) Angefallene Lagerkosten werden vor dem Versand in einer separaten Rechnung beziehungsweise Zahlungsaufforderung ausgewiesen.
Soweit die Forderung berechtigt und fällig ist, erfolgt der Versand nach Begleichung der noch offenen Versand- und Lagerkosten.
(10) Bereits entstandene Lagerkosten entfallen nicht dadurch, dass der Kunde nachträglich Versandkosten entrichtet.
(11) Die bloße Nichtzahlung von Versand- oder Lagerkosten führt nicht automatisch zu einem Verlust des Eigentums oder der Ansprüche des Kunden auf die für ihn aufbewahrten Waren.
Weitergehende gesetzliche Rechte von Skelecards bei länger andauerndem Annahme-, Zahlungs- oder Mitwirkungsverzug bleiben unberührt.
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§ 10 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der auf skelecards.de bereitgestellten gesonderten Widerrufsbelehrung zu.
(2) Ein Ausschluss oder ein vorzeitiges Erlöschen des gesetzlichen Widerrufsrechts erfolgt ausschließlich, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür tatsächlich erfüllt sind.
(3) Soweit bei einem Livebreak neben der Lieferung von Waren eine Dienstleistung erbracht wird und diese auf ausdrücklichen Wunsch beziehungsweise mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen werden soll, gelten hinsichtlich eines etwaigen Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 356 BGB.
(4) Soweit für einen konkret terminierten Break die gesetzlichen Voraussetzungen einer Ausnahme vom Widerrufsrecht erfüllt sind, wird hierauf vor Vertragsschluss gesondert hingewiesen.
(5) Diese AGB begründen keinen über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Ausschluss des Widerrufsrechts.
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§ 11 Mängelhaftung und Besonderheiten von Trading Cards
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung.
(2) Trading Cards und Sammelkartenprodukte werden industriell hergestellt. Produktionsbedingte Eigenschaften wie insbesondere Centering, Schnitt, Druckbild, Oberflächenbeschaffenheit oder Verpackung können variieren.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden hierdurch nicht eingeschränkt.
(3) Eine bestimmte Bewertung durch PSA, BGS, CGC oder ein anderes Grading-Unternehmen wird nicht zugesichert, sofern dies nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.
(4) Bei originalverpackten Produkten stellt das Nichterhalten einer bestimmten Karte, eines bestimmten Spielers, einer bestimmten Parallelvariante, eines Autogramms oder sonstigen zufälligen Inhalts keinen Mangel dar, sofern dieser konkrete Inhalt nicht ausdrücklich für das einzelne gekaufte Produkt garantiert wurde.
(5) Herstellerangaben über durchschnittliche Trefferquoten, Case-Hits oder statistische Wahrscheinlichkeiten werden nur dann Bestandteil einer konkreten Beschaffenheitsgarantie von Skelecards, wenn dies ausdrücklich so angegeben wurde.
(6) Bei vom Hersteller fehlerhaft bestückten Produkten unterstützt Skelecards den Kunden im angemessenen Umfang bei einer möglichen Reklamation beim Hersteller. Gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen Skelecards werden hierdurch nicht eingeschränkt.
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§ 12 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises für die jeweilige Ware bleibt die gelieferte beziehungsweise für den Kunden bereitgehaltene Ware Eigentum von Skelecards.
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§ 13 Haftung
(1) Skelecards haftet uneingeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien sowie
- soweit eine zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, besteht.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Skelecards nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Skelecards.
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§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Verbraucher sind zur Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt, soweit diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde ausüben, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
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§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Skelecards ist nicht verpflichtet und derzeit nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbr